Stellen Sie sich vor, ein Produkt komme mit folgendem Beipackzettel in den Handel:
»Herzlichen Glückwunsch. Sie haben ein Produkt erworben, das dem letzten Stand der Technik entspricht und an dessen Herstellung höchste Sorgfalt gewandt wurde. Sie werden lange Freude damit haben.
Bei normalem Gebrauch und sachgemäßer Behandlung gehen keine gesundheitlichen Gefahren von dem Produkt aus. Sollte aus Versehen ein Exemplar auf den Boden fallen oder aus anderen Gründen zerbrechen, bitten wir Sie, unbedingt die folgenden Hinweise zu beachten:
• Bitten Sie alle Personen außer Ihnen, umgehend den Raum zu verlassen und ihn auf keinen Fall wieder zu betreten; dasselbe gilt für Haustiere
• Öffnen Sie sämtliche Fenster weit und verlassen Sie danach ebenfalls den Raum; versuchen Sie dabei, möglichst wenig und möglichst flach und nur durch die Nase zu atmen; schalten Sie alle Heizungen, Klimaanlagen und sonstige Wärmequellen aus; sofern vorhanden, halten Sie sich ein Taschentuch o.ä. vor die Nase
• Warten Sie mindestens 15 Minuten, bevor Sie den Raum wieder betreten und lassen Sie während der folgenden Aufräumarbeiten die Fenster weit geöffnet
• Für das Entfernen der Reste eignet sich ein Pappkarton, der anschließend ebenfalls entsorgt werden kann; Bruchstücke, die im Teppich hängen, sollten mit einem Klebeband aufgenommen werden; keinesfalls den Staubsauger benutzen
• Sammeln Sie die Überreste in einem verschließbaren Behältnis (Schraubglas o.ä.) und bringen Sie dieses umgehend zu einer Sondermüll-Deponie«
Undenkbar, sagen Sie – ein solches Produkt dürfte bei uns nie in den Handel kommen? Da haben Sie recht, zumindest im Grundsatz. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Das Produkt, von dem die Rede ist, findet sich zig-millionenfach in deutschen Haushalten. Es handelt sich um die Kompakt-Leuchtstofflampe, umgangssprachlich auch einfach Energiesparlampe genannt. Und die obigen Warnhinweise entsprechen denen, die das Umweltbundesamt veröffentlichte, nachdem man Energiesparlampen von europäischen(!) Markenherstellern einem Test unterzogen hatte. Die Quecksilber-Konzentrationen, die dabei gemessen wurden, überstiegen den Richtwert von 0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter um das 20-fache.
Als Konsequenz daraus fordert jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) von der Bundesregierung, in Brüssel eine Aussetzung des Glühlampenverbots zu erwirken, bis risikofreie Alternativen zur Verfügung stehen. Schon jetzt sollten »Hersteller und Händler … ihren Kunden das Geld für die unsicheren Produkte zurückerstatten«.
Der Wahnsinn geht also weiter. Mal sehen, was als nächstes kommt.
Und ich überlege mir solange, wie viele Hotels oder Bürögebäude es eigentlich heute noch gibt, in denen man »die Fenster weit öffnen« kann. Für Behörden ist das weniger wichtig. Der Amtsschimmel entwickelt sich prächtig auch ohne Licht und frische Luft…
P.S.
Bisher dachte ich immer, der Amtsschimmel würde wiehern. Wie aber, wenn es sich bei dem Schimmel gar nicht um ein Pferd, sondern um den Pilz gleichen Namens handelte?!